Vor dem Erstgespräch

Bereits vor dem Erstgespräch gibt es einige wichtige Dinge zu erledigen. Nach der Kontaktaufnahme durch Sie als Eltern, erhalten Sie von mir einige Formulare, welche für die Behandlung zwingend notwendig sind.

Ich bitte Sie, sich für die Beantwortung der Fragen und das Ausfüllen der Formulare ausreichend Zeit zu nehmen, da Sie einen wichtigen Bestandteil der Therapie darstellen.

Nachdem Sie die Unterlagen vollständig ausgefüllt haben, können Sie diese entweder auf dem Postweg an mich zurück schicken, oder Sie werfen die Unterlagen direkt in den Briefkasten meiner Praxis. Sollten Sie Vorbefunde von anderen Therapeuten oder Einrichtungen haben, dann können Sie diese gerne in Kopie beilegen. Bitte verzichten Sie darauf Originale mitzuschicken.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitte ich Sie dringend, auf den Rückversand per E-Mail zu verzichten.

Sobald alle Unterlagn ausgefüllt vorliegen, werde ich mich bzgl. des Erstgesprächstermins bei Ihnen melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Diagnostik bzw. Therapie nicht beginnen kann, ohne dass mir diese Unterlagen vollständig vorliegen.

Anamnesebogen + Patientenbogen

  • Der Anamnesebogen enthält bspw. Fragen zum Vorstellungsanlass, zur Entwicklung Ihres Kindes und zum aktuellen Stand. Zudem können sowohl Sie als Eltern, als auch Ihr Kind persönliche Erwartungen an die Therapie mitteilen.
  • Der Patientenbogen enthält die wichtigsten Daten wie bspw. Adresse und Telefonnummer sowie Angaben zum Sorgerecht.

Einverständniserklärung

  • Mit dem Unterzeichnen der Einverständniserklärung bestätigen Sie, dass Sie als Sorgeberechtigte/r mit der Diagnostik und Behandlung Ihres Kindes in meiner Praxis einverstanden sind.

Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht

  • Mit dem Unterzeichnen teilt der nicht anwesende sorgeberechtigte Elternteil mit, dass er mit der Diagnostik und Behandlung des Kindes in meiner Praxis einverstanden ist.

Schweigepflichtsentbindung

  • Durch das Ausfüllen und Unterzeichnen der Schweigepflichtsentbindung ermöglichen Sie im Sinne Ihres Kindes, einen Austausch mit bspw. dem Kinderarzt, therapeutischen Vorbehandlern, dem Jugendamt, der Schule, o.a.

Honorarvereinbarung inklusive Ausfallhonorar

  • In meiner Praxis biete ich allen Patienten eine Behandlung an, unabhängig von der Versicherungszugehörigkeit. Versicherte aller Kassen können als Selbstzahler einen Behandlungsplatz erhalten. Da es sich um eine Privatpraxis handelt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Mittels Kostenerstattungsverfahren kann jedoch die Erstattung eines Teils der Behandlungskosten beantragt werden. Weitere Infos diesbezüglich sowie die notwendigen Voraussetzungen können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
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